Muttizettel ist in Deutschland eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „ Erziehungsbeauftragten “) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1.
Das Dokument muss die Personenangaben der drei beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Tanzveranstaltung enthalten. Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.
Einige Diskotheken bieten auf ihrer Website Vordrucke für den sogenannten Muttizettel zum Herunterladen an.
Des Weiteren dürfen Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren auch ohne ein derartiges Schriftstück Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden.
Dieser Muttizettel muss folgende Daten Enthalten:
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Erklärung
Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt und bin damit einverstanden, dass mein(e) Sohn / Tochter
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(Name, Anschrift der minderjährigen Person)
sich bei der Veranstaltung am
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im
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einfindet und sich dort auch nach 0.00 Uhr aufhalten darf.
Da mein(e) Sohn / Tochter noch nicht volljährig ist, übertrage ich,
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(Name des Erziehungsberechtigten)
die Aufsicht über mein(e) Sohn / Tochter bis zum Ende der Veranstaltung an den / die
volljährige(n) Herrn / Frau
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(Name des Erziehungsbeauftragten)
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(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
(Telefonnummer für Nachfragen)
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